Baubeschreibung

Bauvorbereitende Maßnahmen

 

Vom Auftragnehmer (AN) wird kostenfrei ein Baustellen-WC für die Bauzeit gestellt und es werden die anfallenden Bauabfälle fachgerecht entsorgt.

Der Auftragnehmer beauftragt ein Baugrundgutachten bei einem qualifizierten Baugrund-Ingenieurbüro. Dieses Baugrundgutachten beinhaltet alle notwendigen Aussagen zur Bodenbeschaffenheit und der Tragfähigkeit.

Es wird eine fundierte Gründungsempfehlung gegeben. Dieses Gutachten wird der Bauherrenschaft übergeben. Bei der Angebotserstellung wird mit max. 15 cm Bodenaushub kalkuliert. Vor Baubeginn erfolgt eine kostenfreie Grundstücksbegehung zur Abstimmung der bauvorbereitenden Maßnahmen, wie z.B. Gehwegüberfahrt, Baustraße, Baumfällung, Abriss-& Verfüllleistungen, Kranstandort, Oberleitungen usw.

Von der Bauherrenschaft erfolgt die kostenfreie Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser. Die Baustromversorgung muss mit einem zugelassenen Baustromverteiler und einem Zählerplatz laut TAB (technischen Anschlussbedingungen), des örtlichen Energie-Versorgungsunternehmen, durch eine zugelassene Elektrofirma erfolgen. Dieser Verteiler muss folgende Ausstattung haben: 3 Stk. Schuko-Steckdosen 230V Schutzart IP44 mit Leistungsschutzschalter LS-C16A 1-polig über FI-Schutzschalter 230/400V + 1 Stk. CEE Steckdose 16A 5-polig 400 V Schutzart IP44 mit Leistungs¬schutzschalter LS-C16A 1-polig über FI-Schutzschalter 230/400V und 1Stk. CEE Steckdose 32A 5-polig 400V Schutzart IP44 mit Leistungsschutzschalter LS-C16A 1-polig über FI-Schutzschalter 230/400V. Die Entfernung des Baustromverteilers darf nicht mehr als 30 m zum Bauvorhaben betragen. Für die Beantragung des Genehmigungsverfahrens zur Erstellung von Baustrom und des Hausanschlusses beim örtlichen Versorger erfolgt auf Wunsch durch das ausführende Elektrofachunternehmen, eine Beratung.

Für die Bauwasserversorgung ist eine Zapfstelle mit einem ¾ Zoll Auslass und einem Mindestdruck von 3-4 bar erforderlich. Die Zapfstelle darf nicht mehr als 20m vom Bauvorhaben entfernt sein. Die Verschließbarkeit und die eventuell erforderliche Frostfreiheit obliegen dem Auftraggeber. Für die Beantragung des Bauwasser-& Hauswasseranschlusses steht Ihnen das Fachgewerk beratend zur Verfügung.

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Die Bauherrenschaft muss für die Bauantragsunterlagen einen amtlichen Lageplan, durch einen öffentlich bestellten Vermesser, erstellen lassen. Im Auftrag für den Vermesser müssen die Feinabsteckung des zukünftigen Bauvorhabens und die Sockeleinmessung mit beauftragt werden. Bei der Beauftragung der Feineinmessung ist darauf zu achten, dass alle Hausecken abgesteckt und mind. 2 Höhenpunkte erstellt werden. Die Kosten für diese Leistungen trägt der Auftraggeber. Für die Beauftragung und Abstimmung des notwendigen Leistungsumfangs stehen wir Ihnen zur Verfügung und können Empfehlungen geben. Zur Einordnung der Höhenlage des Objektes ist dem planenden Architekten ein Versorgungsplan von den örtlichen Versorgern zu übergeben. In diesem Plan müssen die Strom-, Wasser-, Abwasser- und Gasanschlüsse in Lage und Höhe vermasst sein. Sollten Geländeveränderungen (Abtragungen, Aufschüttung usw.) am oder auf dem Baugrundstück geplant sein, ist diese Angabe vor der Erstellung des amtlichen Lageplans bekannt zu geben.

massivhaus.one beauftragt für jedes Bauvorhaben einen Bausachverständigen zur Kontrolle der Ausführungsunterlagen und zur Durchführung der Baustellenabnahmen für alle Gewerke & Bauteile, wie z.B. Bodenplattenbewehrung, Montage & Ausführung der Decken, Montage des Dachstuhls, Ausführung der Wärmedämmung. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens erhält jede Bauherrenschaft die kompletten Bauabnahmeprotokolle mit Bildnachweisen und Zertifikat.

Zum Bauvorhaben muss eine Zufahrt mit einer Tragfähigkeit von bis zu 40 Tonnen und einer Zufahrtsbreite von mind. 3,50 m vorhanden sein. Auf dem Baugrundstück müssen eine Lagerfläche für Baumaterial und ein geeigneter Standort am Bauobjekt für einen Montagekran, ca. 8 x 8 m, vorhanden sein. Vorhandene Schächte, Gruben und Hydranten müssen für die Überfahrt geschützt sein. Sollten für die Zufahrt, für das Be-& Entladen, für Montageleistungen und/oder zur Einfahrt zum Bauobjekt verkehrstechnische Maßnahmen erforderlich sein, wie z.B. Halte-& Parkverbotszonen oder Straßensperrungen, sind diese durch die Bauherrenschaft fristgerecht beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu beantragen. Die daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.